Führerscheinfrei auf deutschen Binnengewässern?

 

Auch wenn Sie nicht über einen sogenannten Sportbootführerschein Binnen verfügen, müssen Sie nicht auf einen Hausbooturlaub verzichten. In den typischen europäischen Hausbootrevieren, zum Beispiel in Frankreich, Niederlande, Belgien, England, Schottland, Irland, Polen und auf kleineren Revieren in Portugal, Spanien, Italien und der Tschechischen Republik sind die Reviere nach der üblichen Einweisung führerscheinfrei befahrbar. Einzige Ausnahme ist der Grande Lago in Portugal, wo Sie einen Sportbootführerschein binnen benötigen.

 

In Deutschland ist es etwas komplizierter. Aber auch hier sind entspannte Hausbootferien ohne einen dauerhaften Bootsführerschein möglich. Auf den Bundeswasserstraßen können Sie seit 2012 generell führerscheinfrei fahren, wenn die Antriebsleistung maximal 15 PS beträgt. Auf dem Rhein und dem Bodensee gilt weiterhin eine Grenze von maximal 5 PS für führerscheinfreies Fahren. Ebenso gilt diese Regelung nicht für die Landesgewässer. Ob Sie also auf dem nahe liegenden Baggersee bis 15 PS ohne Führerschein fahren dürfen, müssen Sie bei den örtlichen Behörden nachfragen. Da ein Großteil der Mecklenburger Seenplatte Bundeswasserstraßen umfasst, fallen dort viele Gewässer unter diese Regelung, was zunehmend Anbieter mit kleineren Haus-Booten nutzen und diese mit maximal dieser Antriebsleistung ausstatten.

 

Als Mieter eines Hausbootes, das sich für einen mehrtägigen Urlaub eignet, werden Sie kaum Boote unter 15 PS finden. Für die entsprechend großen und schweren Boote reicht das einfach nicht aus. Die typischen Leistungen liegen hier bei 50 bis 150 PS. Aber auch dafür gibt es in Deutschland seit dem Jahr 2000 einen Ausweg: Der Charterschein.

Der Charterschein ist im Prinzip ein Bootsführerschein für die Zeit des Urlaubs auf dem Boot, das Sie gemietet haben. Dafür reicht eine 3-stündige Einweisung. Das Boot darf nicht länger als 15 m sein, Sie dürfen nicht schneller als 12 km/h fahren und die Crew ist auf 12 Personen begrenzt. Weiterhin dürfen Sie nur am Tage fahren, müssen auf den großen Seen Schwimmwesten tragen und dürfen diese nicht ab Windstärke 4 überqueren - alles keine kritischen Einschränkungen.

Kleiner Haken an der Sache: Der Charterschein gilt nur auf bestimmten Gewässern bzw. Gewässerabschnitten und diese sind leider nicht zusammenhängend. Dennoch sind mit dieser Regelung etliche Urlaubstörns in verschiedenen Revieren möglich, ohne ständig das gleiche Revier durchfahren zu müssen. Die Hausbootvermieter haben sich natürlich auf diese Regelungen eingestellt und ihre Basen in den entsprechenden Revieren angesiedelt. In den Katalogen werden diese Strecken häufig als führerscheinfrei ausgewiesen, was nicht ganz korrekt ist, wofür aber der Charterschein ausreichend ist. Dieser kann bei der Übernahme des Bootes und als Ergänzung zur Einweisung "abgelegt" werden. Das muss Ihnen keine Angst machen. Mir ist nicht bekannt, dass jemand beim Charterschein "durchgefallen" ist und deshalb seinen Urlaub nicht antreten konnte. Die Einweisung dauert nur etwas länger und führt bei den meisten Anbietern zu einem Aufpreis von 75.- bis knapp 100.- Euro.

 

Die Charterscheinreviere

 

Die meisten Charterscheinreviere befinden sich in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg und teilen sich hier auf verschiedene Bereiche auf, deren Verbindung jeweils ein Stück führerscheinpflichtige Strecke enthält. Zu diesen Charterscheinrevieren im Nordosten kommen noch zwei Strecken dazu: ein 95 km langes Stück auf der Saale und 70 km auf der Lahn. Aufgrund ihrer isolierten Lage spielen Sie für den Bootsurlaub mit Charterschein kaum eine Rolle. Auf der Saar ist ein weiteres Stück bis zur französischen Grenze freigegeben. Es ermöglicht die führerscheinfreie Fahrt aus dem französischen Revier bis Saarbrücken.

Insbesondere bei den kleinen ausgewiesenen Revieren ist der Sinn der Regelung nicht immer einleuchtend. Die angegebenen Längen der Wasserwege beziehen sich immer auf die einfache Entfernung. In der Regel fahren Sie also mehr, da Sie die Strecken meist zur Basis zurückfahren müssen.

 

Eine genaue Kartenübersicht der Charterscheinreviere finden Sie unter Charterscheinreviere im Detail.

 

Revier 1: Mecklenburger Seen

Das größte Gebiet umfasst die Mecklenburger Groß- und Kleinseen, beginnend an der Elbe bei Dömitz über die Müritz-Elde-Wasserstraße einschließlich Schweriner See bis zur Müritz. Daran schließt sich das Gebiet der Kleinseen und Nebengewässer und die Obere Havel-Wasserstraße bis zum Abzweig des Langen Trödel bei Liebenwalde in Brandenburg an.

 

Revier 2: Ruppiner Gewässer

Die Ruppiner Gewässer sind Landesgewässer des Landes Brandenburg und vom Vielitzsee bis zur Schleuse Altfriesack befahrbar. Mit Charterschein kann man den Ruppiner Kanal nicht mehr bis zur Havel befahren. An der Havel-Oder-Wasserstraße ist der Oranienburger Kanal und die Oranienburger Havel mit Charterschein befahrbar. Die Wassertiefe beträgt auf diesem Gewässer allerdings teilweise nur einen Meter.

 

Revier 3: Finowkanal

Vom Ende des Langen Trödel bei Zerpenschleuse schließt sich daran ein Gebiet auf dem alten Finowkanal an, das bis zur Schleuse Liepe bei Niederfinow reicht. Auch die Werbelliner Gewässern sind mit Charterschein befahrbar. Der Werbellinsee ist führerscheinfrei vom Finowkanal über den neugebauten Werbellinkanal erreichbar. Dieser Kanal ist nach Neubau der südlichen Strecke und notwendiger Sanierung seit der Saison 2019 wieder befahrbar.

Inzwischen ist die Verbindung des Finowkanals mit dem Revier 1 über den Langen Trödel (siehe Visionen/Langer Trödel) offiziell eröffnet und die ersten Vermieter bieten führerscheinfreie Touren von der Havel bis zum Finowkanal an.

 

Revier 4: Potsdamer Havel

Auf der Unteren Havel-Wasserstraße gibt es ein kleines Gebiet um Potsdam. An der Babelsberger Enge zweigt die Potsdamer Havel ab. Das Charterscheinrevier umfasst die Potsdamer Havel mit mehreren Seen einschließlich dem Schwielowsee bis sie wieder in die Havel mündet. Das Revier umfasst ca. 35 km Wasserwege.

 

Revier 5: Untere Havel

Ein längeres Stück erstreckt sich auf der Unteren Havel beginnend am Riewendsee über den Beetzsee und die Stadt Brandenburg bis zur Elbe bei Quitzöbel. Das Revier umfasst ca. 100 km Wasserweg. Dazu kommen nochmals ca. 20 km auf dem Beetzsee bis zum Riewendsee.

 

Revier 6: Dahme Wasserstraße

Südöstlich von Berlin gibt es zunächst ein Charterscheinrevier auf der Dahme-Wasserstraße. Dieses beginnt oberhalb der Schleuse Neue Mühle am Krimnicksee und reicht bis Prieros oberhalb der Einmündung der Teupitzer Gewässer. Mit Charterschein sind auch die Teupitzer Gewässer sowie Storkower Gewässer einschließlich dem Scharmützelsee befahrbar. Insgesamt ergeben sich damit etwa 70 km Wasserwege.

Für die Verbindung von Revier 6 mit dem Revier 7 fehlt nur die Freigabe für rund 10 Kilometer über den Zeuthener See. Dies wird bereits bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung diskutiert. Grund ist vor allem der sogenannte "Kohlependel", durch den mit bis zu 156 m langen Schubverbänden Kohle vom Hafen Königswusterhausen zum Kraftwerk Klingenberg transportiert wird.

 

Revier 7 Spree-Oder-Wasserstraße und Rüdersdorfer Gewässer

Die Spree-Oder-Wasserstraße ist von der Einfahrt in den Oder-Spree-Kanal bei Kilometer 45 bis zur Oder bei Kilometer 130 mit dem Charterschein befahrbar. Eingeschlossen sind die Drahendorfer Spree und der Neuhauser Speisekanal. Von hier gelangt man über die Landesgewässer der Spree bis zum Schwielochsee und mit Einschränkungen bei der Bootsgröße bis zum Unterspreewald bei Leibsch. Über den Gosener Kanal wird die Verbindung vom Seddinsee zu den Rüdersdorfer Gewässern geschaffen. Diese umfassen den Dämeritzsee und Flakensee. Ausgehend vom Flakensee ist auch der Werlsee, Peetzsee und Möllensee befahrbar. Das Revier umfasst in dieser Größe ca. 150 km Wasserwege.

 

Revier 8: Peene

In Mecklenburg sind der Kummerower See und die Peene bis zum Beginn des Peenestroms bei Kilometer 98 mit Charterschein befahrbar. Das Revier umfasst somit knapp 100 km.

 

Revier 9: Saale

Die Saale ist von Calbe bei Kilometer 20 bis Rischmühlenschleuse bei Kilometer 115,22 ebenfalls frei. 

 

Revier 10: Lahn

Die Lahn ist von Limburg bei Kilometer 70 bis zum Hafen Lahnstein bei Kilometer 137,7 freigegeben. 

 

Revier 11: Saar

Die Strecke auf der Saar reicht von Kilometer 87,6 knapp 20 km bis zur deutsch-französischen Grenze.


Die gesetzlichen Grundlagen der Charterscheinregelung

 

Wer sich mit den gesetzlichen Hintergründen beschäftigen will, findet die Liste der Charterscheinreviere in der Anlage 5 der Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung (BinSch-SportbootVermV).

https://www.elwis.de/DE/Sportschifffahrt/Binnenbereich/Mieten-von-Sportbooten/BinSch-SportbootVermV/BinSch-SportbootVermV-node.html

 

Bei der Definition einiger Wasserstraßen in dieser Anlage 5 wird auf die knapp 1.000 Seiten umfassende Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) verwiesen, die man vor dem Urlaub sicher nicht lesen will.

https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Binnenschifffahrtsrecht/BinSchStrO/BinSchStrO-node.html

 

Zu diesen Regelungen, die für Bundeswasserstraßen gelten, kommen Regelungen und Charterscheinreviere der Landesgewässer hinzu.

Für die Landesgewässer in Brandenburg gilt die Verordnung zum Führen von Charterbooten ohne Fahrerlaubnis auf ausgewählten schiffbaren Gewässern des Landes Brandenburg (LChartbootV). 
Diese finden diese unter folgendem Link und dem Suchbegriff "lchartbootv":

http://bravors.brandenburg.de/verordnungen/lchartbootv

 


 

Zu Ihrer Beruhigung sei abschließend angemerkt, dass Sie sich mit diesen Regelungen nicht auseinandersetzen müssen. Ihr Hausbootanbieter oder Ihre Agentur bei der Sie das Boot mieten, hat die Angebote, die Bootsausrüstung und die Einweisung auf die Charterscheinregelung abgestimmt und Sie erhalten alle notwendigen Informationen. In der Praxis lässt sich das wesentlich entspannter an, als es hier erscheinen mag.

 


Übersicht der Charterscheinreviere

Hier finden Sie zunächst eine Übersicht wie sich die Charterscheinreviere in Deutschland verteilen.

Detailkarten finden Sie auf den nächsten Seiten.

 

Karte der Charterscheinreviere in Deutschland
Übersicht der Charterscheinreviere in Deutschland